Zwischen der Helsana und mir gibt es grundsätzlich keine Grundlage für eine "partnerschaftliche Zusammenarbeit", deshalb besteht kein Leistungsanspruch mit Kostenbeteiligung. Für SelbstzahlerInnen gilt, sollte mein Tarif eine zu grosse finanzielle Belastung darstellen, sprich mich bei der ersten Sitzung gleich darauf an.